Sind AI-generierte Video-Ads in der EU legal?
Kurze Antwort: ja, mit Regeln. Was die Transparenzpflicht des EU AI Act für Ad-Creative bedeutet, wo Persönlichkeits- und Stimmrechte zuschlagen, und die praktische Checkliste, die wir vor jeder Auslieferung durchgehen.
Marken in Europa haben allen Grund, das zu fragen, bevor sie AI-Creative in großem Umfang einsetzen. Die Antwort ist ja, AI-generierte Video-Ads sind in der EU legal, und es gibt Regeln, die Sie beachten müssen. Keine davon ist ein Ausschlusskriterium für normale Werbung. Dies ist eine praktische Orientierung, keine Rechtsberatung; für eine konkrete Kampagne sollten Sie das mit Ihrer eigenen Rechtsabteilung abklären.
Die Transparenzpflicht ist die wichtigste Regel
Der EU AI Act legt eine Transparenzpflicht für synthetische Medien fest, gültig ab August 2026: Inhalte, die von AI erzeugt oder wesentlich verändert wurden, müssen grundsätzlich als solche gekennzeichnet werden, und, auf technischer Seite, maschinenlesbar markiert. Für die meisten Markenwerbung ist das unaufwendig. Eine stilisierte Produktanimation wird als gemachtes Bild verstanden, und die Kennzeichnungspraxis pendelt sich bei klarer Kennzeichnung dort ein, wo ein Zuschauer sonst getäuscht werden könnte. Die Pflicht greift am stärksten bei Inhalten, die wie echtes Filmmaterial echter Menschen oder Ereignisse aussehen sollen – genau die Kategorie, die man ohnehin mit Vorsicht behandeln sollte.
Die Konsequenz: Planen Sie die Kennzeichnung von Anfang an ein, statt sie nachträglich anzuflanschen. Als Teil des Briefings kostet sie nichts, nachträglich in eine laufende Kampagne einzubauen ist unangenehm.
Persönlichkeits- und Stimmrechte sind, wo das echte Risiko liegt
Das ist älteres Recht als AI, und dort passiert der meiste Ärger. Sie dürfen das Gesicht oder die Stimme einer echten, identifizierbaren Person nicht ohne geklärte Rechte in eine Anzeige einbauen, und „das Modell hat zufällig jemanden erzeugt, der wie ein Promi aussieht” ist keine Verteidigung. Mehrere EU-Länder schützen zudem Bild und Stimme einer Person gesondert. Also:
- Eine generierte, nicht reale Person als Ihr Präsentator: in Ordnung, das machen wir routinemäßig.
- Ein echtes Testimonial mit unterschriebenem Vertrag: in Ordnung, im Rahmen dessen, was der Vertrag abdeckt.
- Das Abbild einer öffentlichen Person oder eine nachgeahmte Stimme ohne Lizenz: nicht tun.
Das prüfen wir schon in der Briefing-Phase, denn es ist das eine Thema, das aus einem fertigen Video eine Haftungsfrage machen kann.
Musik, geistiges Eigentum und die Trainingsfrage
Verwenden Sie lizenzierte Musik und lizenzierte Assets genau wie bei einem klassischen Dreh; AI ändert daran nichts. Zur wiederkehrenden Sorge „wurde das Modell mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert”: Das ist eine laufende juristische Debatte, die sich an Modellanbieter richtet, und der praktische Schutz für eine Marke besteht darin, mit seriösen Tools zu arbeiten und im finalen Creative auf erkennbares fremdes geistiges Eigentum zu verzichten – Figuren, Logos, Marken, echte Brands, die Ihnen nicht gehören.
GDPR spielt nur eine Rolle, wenn echte Menschen einfließen
Nutzt Ihre Produktion echte Kundendaten oder Bilder echter Menschen als Input, gelten die normalen GDPR-Regeln: Rechtsgrundlage, Einwilligung, das Übliche. Die meisten AI-Ad-Creatives nutzen davon nichts, sie sind generiert, also kommt die GDPR gar nicht ins Spiel. Sie wird relevant, sobald personenbezogene Daten einer echten Person einfließen.
Die Checkliste, die wir vor der Auslieferung durchgehen
Bevor ein Video uns verlässt, prüfen wir: kein unlizenziertes Abbild oder keine unlizenzierte Stimme einer echten Person; kein fremdes geistiges Eigentum, das der Marke nicht gehört; lizenzierte Musik und Assets; und einen mit Ihnen abgestimmten Kennzeichnungsansatz, der zum Einsatzort der Anzeige passt. Vier Prüfungen, einmal durchgeführt, und die Kampagne läuft sauber.
Möchten Sie Creative, das das von Grund auf erfüllt? Briefing senden und wir bauen es ab dem ersten Schnitt ein.